Informationen zu der Prüfung

Die fachliche Eignung des Verkehrsleiters wird durch das Teilnehmen an einer Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geprüft. Hier erhalten Sie Informationen zum Inhalt, Ablauf und zur Bewertung der Prüfung.

Wann gilt die Prüfung als erfolgreich bestanden?

Hier haben wir Ihnen wichtige Details zur Muster-Prüfungsordnung zur Verfügung gestellt, die Ihnen erklären, ab wann eine IHK-Prüfung als bestanden gilt bzw. wann Sie zusätzlich die mündliche Prüfung ablegen müssen.

Die schriftliche Prüfung ist wie folgt aufgeteilt:

  1. Die offenen Fragen und Multiple-Choice-Fragen
  2. schriftliche Übungen/Fallstudien

und ggf.

  1. mündliche Prüfung

Übersicht der Punkteverteilung

Prüfungsart %-Anteil Erreichbare Punktzahl Erforderliche Punktzahl Zeitansatz
Schriftliche Fragen 40% 120 >60 120 min
Übungen/Fallstudie 35% 105 >52,5 120 min
Mündliche Prüfung 25% 75 >37,5 Ca. 30 min

Gewichtung der Prüfungsteile:

– Recht: 25 %
– Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens: 35 %
– Technische Normen und technischer Betrieb: 15 %
– Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz: 15 %
– Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl von 300 Punkten, also 180 Punkte, erreicht hat, wobei in jeder Teilprüfung das Ergebnis nicht unter 50% liegen darf.

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn:

– die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, wenn also der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der möglichen Punktzahl liegt, oder
– bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt wurde.

Wichtiger Hinweis:

In dem 2. Prüfungsteil „schriftliche Übungen“ und „Fallstudie“ können Sie 105 Punkte erreichen. Hiervon entfallen auf die Kostenrechnung in der Fallstudie bis zu 42 Punkte. Somit ist es wichtig hier die 52,5 Punkte anzustreben um in die mündliche Prüfung zu kommen.