Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG (Module)
Berufskraftfahrer müssen sich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen.
(Teilnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich)
Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 BKrFQG vorhanden. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf, mit dem Anerkennungsbescheid vom 03.07.2020.